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Allgemeine Geschäftsbedingungen des mediAutoren-Verlags GbR:

  1. Geltungsbereich
    Allen Lieferungen und Leistungen des MediAutoren-Verlags liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Anderslautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch den MediAutoren-Verlag zu diesen Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden und Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  3. Lieferung
    Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich verbindlich vereinbart sind. Der MediAutoren-Verlag ist zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen und zu bezahlen. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Verzögerung.
  4. Zahlungsbedingungen
    Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich dabei zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind, sofern keine Barzahlung oder Vorauskasse vereinbart ist, sofort mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der MediAutoren-Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
  5. Eigentumsvorbehalt
    Der MediAutoren-Verlag behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, behält sich der MediAutoren-Verlag das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware Sicherungs zu übereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind dem MediAutoren-Verlag unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an den MediAutoren-Verlag ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Der MediAutoren-Verlag ist berechtigt, die Abtretungen gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der gelieferten Waren erfolgt für den MediAutoren-Verlag. Hieran erwirbt der MediAutoren-Verlag ein Eigentumsrecht in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt der MediAutoren-Verlag Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
    Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist der MediAutoren-Verlag berechtigt, die sich noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat die zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  6. Gewährleistung
    Mit dem Tage oder Lieferung erwirbt der Kunde für 6 Monate das Recht auf Nachbesserung fehlerhaft gelieferter Ware durch den MediAutoren-Verlag. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass die Ware mit entsprechender Sorgfalt behandelt wird. Solange MediAutoren-Verlag den Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzungen der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ist ein Kauf für den Kunden ein Handelsgeschäft, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Hierbei erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen dem MediAutoren-Verlag innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung schriftlich angezeigt werden. Der Kunde trägt die Kosten einer Untersuchung, welche aufgrund einer unbegründeten Mängelrüge vom MediAutoren-Verlag durchgeführt wird.
    Anfahrtskosten bei Gewährleistungsfällen sind vom Kunden zu tragen. Es wird keine Gewährleistung für Mängel übernommen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Nichtbehandlung von Aufstellungsbedingungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
    Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn der Kunde nicht vom MediAutoren-Verlag autorisierte Personen zu Reparaturen oder Änderungen der Ware herangezogen hat.
  7. Haftung
    Der MediAutoren-Verlag haftet lediglich bei grobem Verschulden und Vorsatz eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für vertragsuntypische Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen. Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensvermeidung bleibt unberührt.
  8. Abtretung von Ansprüchen
    Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
    Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist München. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Haager Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes sowie des UN-Kaufrechts Anwendung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Version.

Egenhofen, Mai 2020

 
     
     

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